Die Abnahmetermine sind mit KBI Frank Fischer direkt abzustimmen. Die Abnahmeniederschriften sind mit Laserdrucker (Schlechtwetterschutz). Die Teilnahmevoraussetzungen müssen zwingend eingehalten werden. Die entsprechenden Vorschriften stehen hier zum Download bereit.
Der zuständige Kreisbrandmeister muss eine Vorabnahme durchführen.