Kreisbrandrat Ranzenberger informiert - der Countdown der Rauchwarnmelderpflicht ist abgelaufen; Seit dem 1. Januar 2018 müssen alle Wohnungen und Eigenheime ausgestattet sein
„Rauchmelder retten Leben“ ist sich Kreisbrandrat Joachim Ranzenberger sicher, denn sie ruhen nie und sind immer wachsam.
Bereits seit 2013 müssen alle Neubauten, alle Wohnungen, die Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure die zu Aufenthaltsräumen führen, jeweils mit mindestens einem Rauchwarnmelder überwacht werden. Ab dem 1. Januar 2018 müssen nun alle Wohnungen – auch Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften oder Reihenhäuser – mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein, so Ranzenberger.
Damit sind die über Jahre dauernden Forderungen zum Schutz der Bevölkerung erfüllt worden. Aus der Sicht des Gesetzgebers und der Feuerwehren sollen bei Bränden in Wohnungen die Brandtoten dadurch reduziert werden. Bei der Auslösung eines Rauchwarnmelders bleibt i.d.R. noch genügend Zeit, um einen Löschversuch zu unternehmen oder sich und die Familie selbst retten zu können.
Ranzenberger weist darauf hin, dass nur Rauchwarnmelder verwendet werden dürfen, die der DIN EN 14 604 entsprechen und eine CE-Kennzeichnung besitzen. Für Menschen, die den Alarm der Rauchwarnmelder nicht oder nur schlecht hören, können die Geräte mit Lichtsignalen und Rüttelkissen verbunden werden. Sollte bei einem Wohnungsbrand eine Person verletzt werden oder sie sogar zu Tode kommen und kein Rauchwarnmelder vorhanden gewesen sein, kann von den Ermittlungsbehörden sicherlich überprüft werden, ob beim Vorhandensein eines Rauchwarnmelders das Unglück vermeidbar gewesen wäre.
Kosten bei Fehlalarmierungen
Oft werden die Feuerwehren gefragt, so der Kreisbrandrat, wo die Rauchmelder in der Wohnung zu installieren sind. Hier ist klar geregelt, dass in Schlafräumen, den Kinderzimmern und Fluren, die zu Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens ein Rauchwarnmelder angebracht sein muss. Ziel muss es sein, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.
Eine weitere Frage, die immer wieder auftaucht, zielt in Richtung Kosten bei Fehlalarmen. Hier ist klar festzustellen, dass keine Kosten für den Wohnungsinhaber anfallen, denn die Brandbekämpfung ist Aufgabe der Feuerwehren.
Kontrolle der Rauchmelder
Nachdem der Einbau der Rauchmelder jetzt ab dem 1. Januar 2018 Pflicht ist, stellt sich oftmals die Frage, wer den Einbau bzw. das Vorhandensein kontrolliert. Hier stellt der Kreisbrandrat klar heraus, dass nach Auskunft des Bayerischen Staatsministeriums des Innern keine besonderen behördlichen Überprüfungen oder wiederkehrende Kontrollen aus bauordnungsrechtlicher Sicht vorgesehen sind. Es liegt in der Verantwortung der jeweiligen Verpflichteten, für die Installation sowie für die Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder Sorge zu tragen. Jeder Wohnungsinhaber sollte dies wissen und nicht Fremde einfach in die Wohnung lassen, die die Rauchmelder kontrollieren wollen.
Örtliche Feuerwehren beraten gerne
Gerne ist der örtliche Kommandant, so Kreisbrandrat Joachim Ranzenberger, auch bereit, bei Fragen zum Thema Rauchwarnmelder zu unterstützen. Wichtig ist jedoch, dass der Eigentümer für den Einbau der „Lebensretter“ verantwortlich. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst. Der Kontrolle der jeweiligen Batterien ist hier besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Regelmäßige Tests sind hier empfohlen.
Hier noch einige Informationen des Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr